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Effizienzcheck / Heizungscheck
Mit dem Beschluss des Bundesrats vom 16.09.2022 sind Gasheizungsnutzer nun verpflichtet einen sogenannten "Effizienzcheck" von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen.
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Verordnung der Bundesregierung:
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV)
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Bis zum 15.09.2024 haben alle Nutzer einer Gasheizung (Zentralheizung) die Möglichkeit, sich einen entsprechend zugelassenen Fachhandwerker/in zu suchen bzw. zu beauftragen diesen "Effizienzcheck" durchzuführen.
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